Stalking durch Ex-Partner: 7 rechtliche Schritte die Sie SOFORT schützen + wirksame Abwehrstrategien 2025
Belästigung durch den Ex-Partner stellt ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem dar. Laut aktuellen Statistiken des Bundeskriminalamts wurden 2024 über 20.000 Fälle von Stalking registriert – wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Besonders erschreckend: In 80% der dokumentierten Fälle handelt es sich um Ex-Partner als Täter.
Wenn Sie von Ihrem ehemaligen Partner verfolgt, bedroht oder anderweitig belästigt werden, befinden Sie sich in einer extrem belastenden Situation. Dieser Artikel zeigt Ihnen konkrete rechtliche Schritte auf, die Sie unmittelbar einleiten können, um sich effektiv zu schützen.
Zunächst müssen Sie verstehen, dass Stalking kein harmloser Beziehungsstreit ist, sondern eine Straftat. Das Anti-Stalking-Gesetz aus dem Jahr 2017 hat die Rechtslage deutlich verschärft und Betroffenen mehr Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Dennoch zögern viele Opfer, rechtliche Schritte einzuleiten – oft aus Unwissen über ihre Möglichkeiten oder aus Angst vor einer Eskalation.
Was genau ist Stalking und wann beginnt strafbares Verhalten?
Stalking umfasst wiederholte Verhaltensweisen, die darauf abzielen, eine andere Person zu verfolgen, zu bedrängen oder deren Lebensgestaltung unzumutbar zu beeinträchtigen. Dabei reicht bereits ein einmaliges Verhalten nicht aus – es muss sich um ein beharrliches Nachstellen handeln.
Typische Stalking-Handlungen durch Ex-Partner:
Unerwünschte Anrufe, SMS oder E-Mails
Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz
Verfolgen in der Öffentlichkeit
Unerwünschte Geschenke oder Briefe
Rufschädigung im sozialen Umfeld
Cyberstalking über soziale Medien
Bedrohungen gegen Sie oder Ihre Angehörigen
Entscheidend ist: Das Verhalten muss objektiv geeignet sein, Ihre Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Ex-Partner böse Absichten hat – bereits das objektive Bedrängen reicht aus.
Die 7 wichtigsten rechtlichen Schritte gegen Stalking
1. Strafanzeige bei der Polizei erstatten
Der erste und wichtigste Schritt ist die Erstattung einer Strafanzeige wegen Nachstellung nach § 238 StGB. Seit der Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes 2017 müssen Sie nicht mehr nachweisen, dass Ihr Ex-Partner konkret beabsichtigt hat, Sie zu schädigen. Es reicht aus, wenn das Verhalten objektiv geeignet ist, Ihre Lebensführung schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Wichtige Tipps für die Anzeigenerstattung:
Dokumentieren Sie alle Stalking-Handlungen detailliert
Sammeln Sie Beweise: Screenshots, Nachrichten, Zeugenaussagen
Gehen Sie persönlich zur Polizei – telefonische Anzeigen sind oft unvollständig
Bestehen Sie auf einer schriftlichen Anzeigenaufnahme
2. Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen
Parallel zur Strafanzeige können Sie beim zuständigen Familiengericht eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG beantragen. Diese bietet Ihnen unmittelbaren zivilrechtlichen Schutz und kann binnen 24 Stunden erlassen werden.
Mögliche Anordnungen:
Kontakt- und Näherungsverbot
Gebot des Entfernens bei einem zufälligen Zusammentreffen
Verbot der Wohnungsannäherung (mindestens 100 Meter)
Kommunikationsverbot (Telefon, E-Mail, Social Media)
Verbot des Auflauerns am Arbeitsplatz oder anderen Orten die Sie regelmäßig besuchen
3. Gefährderansprache durch die Polizei veranlassen
Fordern Sie bei der Polizei explizit eine Gefährderansprache Ihres Ex-Partners. Dabei wird der Täter offiziell über die Rechtslage aufgeklärt und vor den Konsequenzen weiterer Stalking-Handlungen gewarnt. Erfahrungsgemäß zeigt diese Maßnahme bei vielen Tätern bereits Wirkung.
4. Elektronische Aufenthaltsüberwachung beantragen
Bei schwerwiegenden Fällen können Sie die elektronische Fußfessel für Ihren Ex-Partner beantragen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Behörden, Verstöße gegen Näherungsverbote sofort zu erkennen und einzuschreiten.
5. Prozesskostenhilfe beantragen
Falls Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, beantragen Sie für ein gerichtliches Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Prozesskostenhilfe. Bei Stalking-Fällen wird diese in der Regel bewilligt, da ein erhebliches Rechtsschutzinteresse besteht. Bei der Beantragung können Sie sich durch die gewählte Rechtsanwältin unterstützen lassen.
6. Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
Stalking-Opfer haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hierzu gehören:
Therapiekosten
Verdienstausfall
Umzugskosten
Schmerzensgeld für psychische Belastungen
7. Zeugenschutzprogramm prüfen lassen
In extremen Fällen kann eine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm erforderlich werden. Dies kommt insbesondere bei massiven Bedrohungen oder bereits erfolgten Gewalttaten in Betracht.
Sofortmaßnahmen für Ihren persönlichen Schutz
Während die rechtlichen Schritte anlaufen, müssen Sie sich unmittelbar schützen. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:
Dokumentation und Beweissicherung:
Führen Sie ein detailliertes Stalking-Tagebuch
Bewahren Sie alle Nachrichten, E-Mails und Briefe auf
Machen Sie Screenshots von Social-Media-Aktivitäten
Benennen Sie Zeugen für Stalking-Vorfälle
Technische Schutzmaßnahmen:
Ändern Sie alle Passwörter und Sicherheitsfragen
Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Prüfen Sie Ihre Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Medien
Installieren Sie Überwachungs-Apps auf Ihrem Smartphone
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen:
Variieren Sie Ihre täglichen Routen
Informieren Sie Vertrauenspersonen über Ihre Situation
Nutzen Sie bei Bedarf Begleitschutz
Erwägen Sie einen temporären Ortswechsel, auch beispielsweise in ein Frauenschutzhaus
Häufig gestellte Fragen zu Stalking durch Ex-Partner
Reicht bereits eine SMS oder ein Anruf für eine Anzeige aus? Nein, Stalking erfordert beharrliches Nachstellen. Einzelne Kontaktversuche reichen nicht aus. Erst bei wiederholten, unerwünschten Kontaktaufnahmen liegt strafbares Stalking vor.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner die einstweilige Verfügung missachtet? Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen sind strafbar und werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Zusätzlich kann Beugehaft angeordnet werden.
Kann ich auch bei „harmlosem" Stalking rechtlich vorgehen? Ja, bereits das wiederholte Zusenden von Nachrichten oder das Auflauern kann ausreichend sein, wenn dadurch Ihre Lebensgestaltung beeinträchtigt wird.
Wie lange dauert ein Stalking-Verfahren? Einstweilige Verfügungen werden oft binnen 24-48 Stunden erlassen. Strafverfahren dauern durchschnittlich 6-12 Monate, können aber bei komplexen Fällen länger dauern.
Was kostet die rechtliche Durchsetzung? Bei bewilligter Prozesskostenhilfe entstehen Ihnen zunächst keine Kosten. Ansonsten rechnen Sie mit 500-2000 Euro für das zivilrechtliche Verfahren.
Langfristige Strategien und Präventionsmaßnahmen
Stalking-Schutz ist ein Marathon, kein Sprint. Entwickeln Sie langfristige Strategien für Ihre Sicherheit:
Professionelle Unterstützung:
Therapeutische Begleitung zur Verarbeitung der Belastungen
Rechtsanwaltliche Betreuung für alle rechtlichen Schritte
Beratung durch spezialisierte Opferschutzorganisationen
Soziales Umfeld einbeziehen:
Informieren Sie Familie, Freunde und Kollegen
Etablieren Sie Notfallkontakte und Codewörter
Nutzen Sie Unterstützungsgruppen für Betroffene
Langfristige Rechtsstrategie:
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen
Konsequente Durchsetzung aller gerichtlichen Anordnungen
Vorbereitung auf mögliche Hauptverhandlungen
Besondere Herausforderungen im digitalen Zeitalter
Cyberstalking durch Ex-Partner nimmt kontinuierlich zu. Besondere Aufmerksamkeit erfordern:
Social Media Stalking:
Überwachung Ihrer Online-Aktivitäten
Erstellung von Fake-Profilen zur Kontaktaufnahme
Rufschädigung durch falsche Behauptungen online
Technisches Stalking:
Installation von Spyware auf Ihren Geräten
GPS-Tracking über gemeinsam genutzte Accounts
Missbrauch von Smart-Home-Technologien
Hier ist besonders wichtig, dass Sie Ihre digitale Sicherheit systematisch überprüfen und professionelle IT-Sicherheitsberatung in Anspruch nehmen.
Fazit
Stalking durch Ex-Partner ist eine schwerwiegende Straftat, die Sie nicht hinnehmen müssen. Das deutsche Rechtssystem bietet Schutzinstrumente – entscheidend ist jedoch Ihr konsequentes Handeln. Zögern Sie nicht, alle verfügbaren rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Denken Sie daran: Stalking hört selten von allein auf. Je früher und entschlossener Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen auf nachhaltigen Schutz. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – Sie sind nicht allein mit diesem Problem.
Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben oberste Priorität. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Mit den richtigen Schritten können Sie sich erfolgreich gegen Stalking zur Wehr setzen und Ihr normales Leben zurückgewinnen.