“in dubio pro reo”

Bronzestatue von Justitia mit Waage und Schwert.

Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses und kontaktieren Sie schnellstmöglich eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens!

Im Strafverfahren stehen oft weitreichende Folgen für die davon Betroffenen auf dem Spiel.

Mein Fokus liegt daher ganz besonders auf Transparenz, Zuverlässigkeit und Umsichtigkeit bei der Arbeit mit meinen Mandant*innen. Damit wir gemeinsam die optimale Lösung für Sie finden!

Als Rechtsanwältin für Strafrecht bin ich sowohl als Wahlverteidigerin, als auch als Pflichtverteidigerin tätig. Ich begleite und vertrete Sie in sämtlichen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, wie:

  • Anwaltliche Vertretung in Haftsachen (vorläufige Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Strafvollstreckung usw.)

  • Gewaltdelikte (Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Raub, Totschlag etc.)

  • Drogendelikte (Besitz, Erwerb, Anbau, Handel)

  • Graffiti

  • Jugendstrafrecht

  • Verkehrsstrafrecht (Autounfall, Alkohol am Steuer, Drogen im Verkehr, Führerscheinentzug, Gefährdung des Straßenverkehrs, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs usw.)

  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Gesetzverstöße, die i. d. R. mit Geldbuße oder bspw. einem Fahrverbot bedroht sind)

Scheuen Sie sich nicht, mich in jedem Stadium des Verfahrens zu kontaktieren.

Meine Arbeit beginnt nicht erst im gerichtlichen Hauptverfahren.

Die effektive Strafverteidigung kann so bereits mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beginnen und optimale Beratung und Verteidigung Ihrer Rechte während der gesamten Verfahrensdauer gewährleisten.

Von der ersten Vernehmung bis zur Einlegung eines Rechtsmittels in die höhere Instanz oder dem rechtlichen Beistand während des Strafvollzugs.